Rechtliches
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Miete des Ferienhauses Hörli, Schwandstrasse 24, 9633 Bächli (Hemberg). Stand: November 2026
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle Mietverträge über das Ferienhaus Hörli zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Vermieter: Christina Signer, Obere Rebrainstrasse 4, 9213 Hauptwil. Kontakt: über das Kontaktformular auf hoerli.ch.
Bei Buchungen über Drittplattformen (z. B. Booking.com oder Airbnb) gehen deren Zahlungs- und Stornobedingungen diesen AVB vor. Im Übrigen gelten diese AVB ergänzend.
Das Mietobjekt darf ausschliesslich für private Ferienaufenthalte genutzt werden. Eine gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.
Mit dem Absenden der Buchung bestätigt der Mieter, dass er mindestens 18 Jahre alt und nach dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig ist. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters (in der Regel per E-Mail) zustande. Der Vermieter kann eine Buchung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung publizierten Preise. Der Grundpreis gilt für bis zu 4 Personen. Für jede weitere Person wird ein Zuschlag pro Nacht berechnet.
Im Mietpreis inbegriffen sind:
Zusätzlich verrechnet werden:
| Anzahlung | 20 % des Gesamtbetrags bei Buchung |
|---|---|
| Restzahlung | 7 Tage vor Anreise |
| Kaution | keine |
Bei Direktbuchung über hoerli.ch erfolgt die Zahlung per Kreditkarte. Andere Zahlungsarten sind nach Absprache möglich. Allfällige Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
Geht eine Zahlung nicht fristgerecht ein, kann der Vermieter nach einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und das Objekt anderweitig vermieten. Er kann stattdessen auch auf der Vertragserfüllung bestehen oder die Annullierungskosten gemäss Ziffer 10 verlangen. Wird eine Kreditkartenzahlung nicht honoriert oder widerrufen, gilt dies als Annullierung durch den Mieter (Ziffer 10).
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Möglichkeit persönlich. Der Mieter teilt dem Vermieter seine voraussichtliche Ankunftszeit rechtzeitig mit.
Der Mieter ist für eine rechtzeitige Anreise selbst verantwortlich. Anreisehindernisse wie Staus oder gesperrte Strassen liegen in seinem Verantwortungsbereich. Bei verspäteter oder ausbleibender Anreise bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gäste aus dem Ausland informieren sich selbst über die Einreisebestimmungen der Schweiz.
Das Mietobjekt wird sauber und in vertragsgemässem Zustand übergeben. Mängel oder fehlendes Inventar meldet der Mieter unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, dem Vermieter oder Schlüsselhalter. Erfolgt keine Meldung, gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Mängel, die während des Aufenthalts entstehen, sind ebenfalls sofort zu melden, damit der Vermieter sie beheben kann.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt werden, Kinder eingeschlossen. Die Höchstbelegung beträgt 8 Personen.
Untermiete, Abtretung der Miete oder die Überlassung des Mietobjekts an nicht gemeldete Personen sind nicht erlaubt. Der Vermieter oder Schlüsselhalter kann zur Identitätsprüfung einen Ausweis verlangen. Nicht gemeldete Personen können weggewiesen werden.
Der Mieter steht dafür ein, dass alle Hausgenossen und Gäste diese AVB einhalten.
Der Mieter behandelt das Mietobjekt und das Inventar sorgfältig und nimmt Rücksicht auf die Nachbarn. Schäden meldet er umgehend dem Vermieter.
Verstösst der Mieter, ein Hausgenosse oder Gast in grober Weise gegen diese Pflichten oder ist das Haus überbelegt, kann der Vermieter den Vertrag nach erfolgloser Abmahnung fristlos und entschädigungslos auflösen. Der Mietpreis bleibt geschuldet, Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr in ordentlichem Zustand und mit vollständigem Inventar zurückzugeben.
Die Endreinigung wird vom Vermieter für CHF 200 pauschal ausgeführt. Der Mieter reinigt vor der Abreise selbst:
Zudem entsorgt er den Abfall. Bei übermässiger Verschmutzung kann der Vermieter den Mehraufwand in Rechnung stellen. Für beschädigtes oder fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
Der Mieter kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Annullierungskosten:
| Zeitpunkt der Annullierung | Kosten |
|---|---|
| ab Buchung bis 7 Tage vor Anreise | 20 % des Mietpreises |
| weniger als 7 Tage vor Anreise oder Nichterscheinen | 100 % des Mietpreises |
Massgebend ist der Eingang der Mitteilung beim Vermieter während der Bürozeiten (Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr). Mitteilungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gelten als am nächsten Werktag eingegangen. Massgebend sind die Feiertage und die Zeitzone am Sitz des Vermieters. Der Mieter kann nachweisen, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
Ersatzmieter: Der Mieter kann einen zumutbaren und zahlungsfähigen Ersatzmieter vorschlagen. Dieser übernimmt den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen, sofern der Vermieter ausdrücklich zustimmt. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietpreis. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, selbst einen Ersatzmieter zu suchen.
Vorzeitige Abreise: Bei vorzeitiger Abreise oder Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter kann nachweisen, dass der Vermieter das Objekt weitervermieten oder Kosten einsparen konnte.
Verhindern höhere Gewalt, behördliche Massnahmen oder andere unvorhersehbare Ereignisse die Vermietung ganz oder teilweise, kann der Vermieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anbieten. Ist das nicht möglich, erstattet er den bezahlten Betrag für die nicht erbrachten Leistungen zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Hausgenossen oder Gäste verursachen. Das gilt auch für Schäden, die erst nach der Rückgabe festgestellt werden, sofern der Vermieter nachweist, dass sie während der Mietdauer entstanden sind.
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und Vertragserfüllung ein. Im Übrigen ist seine Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ausgeschlossen ist sie insbesondere für Handlungen des Mieters, seiner Hausgenossen und Gäste, für Versäumnisse Dritter, für höhere Gewalt und für Ereignisse, die trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar waren.
Die Benützung von Sauna, Holzofen, Feuerschale, Garten und Spielsachen erfolgt auf eigene Verantwortung. Kinder sind zu beaufsichtigen.
Angaben zur Umgebung, etwa zu Skilift, öffentlichem Verkehr, Ladenöffnungszeiten oder Internetgeschwindigkeit, dienen nur der Information und sind für den Vermieter nicht verbindlich.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Ort des Mietobjekts. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zugunsten von Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser AVB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.